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Dienstzeiten | Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
sowie bei öffentlichen Verhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen der Zugang zu den Zimmern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschlossen ist. Im 1. und im 2. Obergeschoss befindet sich jeweils eine Klingelanlage, mit deren Hilfe Sie mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in Kontakt aufnehmen können.
Nach Möglichkeit sollte zuvor mit dem/der jeweils zuständigen Sachbearbeiter/in ein Termin vereinbart werden.
Beim Amtsgericht Horb ist die gleitende Arbeitszeit eingeführt, die Kontaktzeiten entsprechen den oben angegebenen Öffnungszeiten.
Telefonisch sind wir von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der Nummer 07451/5518-0 erreichbar.
Beratungshilfe:
Bitte beachten Sie: Nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Weitere Informationen siehe Aufgaben/Verfahren\Verfahrenshilfen\Beratungshilfe
Rechtsantragstelle:
Bitte beachten Sie: Nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Wichtiger Hinweis: Die Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung erteilen.
Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher:
siehe unter Leitung/Abteilungen - Gerichtsvollzieher
Bereitschaftsdienst
An dienstfreien Tagen und an den übrigen Tagen in der Zeit von 16.30 Uhr bis 7.30 Uhr, freitags ab 14.00 Uhr (dienstfreie Zeit) wird der Bereitschaftsdienst in Angelegenheiten des Amtsgerichts, die keinen Aufschub dulden, für den Bezirk des Amtsgerichts Horb a. N. vom Amtsgericht Rottweil wahrgenommen.
Der Bereitschaftsdienst ist über die Polizeidienststellen der Polizeidirektion Freudenstadt unter der Telefonnummer 07441/5360 erreichbar.
