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Das Amtsgericht Horb befindet sich am oberen Ende des Marktplatzes von Horb gegenüber der Stiftskirche.

Einen Übersichts- und Stadtplan von Horb finden Sie auf der Homepage des Städteverlags

Anfahrt mit dem PKW:

Autobahnausfahrt A81 Horb am Neckar abfahren ins Neckartal nach Horb am Neckar, dann rechts über die große Neckarbrücke Richtung Innenstadt. Bei der vierten Ampel links in die Gutermannstraße abbiegen, dann der Beschilderung  Richtung Marktplatz folgen.

Aus Richtung Freudenstadt: beim Talbrunnen von der Altheimer Straße in die Bußgasse abbiegen.

Siehe auch die Anfahrtskarte der Stadt Horb

Parkmöglichkeiten:

In unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung.

Bitte benutzen Sie das Parkhaus Marktplatz (Fußweg ca. 2 Minuten) oder das Parkhaus Innenstadt (Fußweg ca. 5 Minuten).
Über die beiden Parkhäuser und weitere gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten informiert Sie die Homepage der Stadt Horb.

Ein Behindertenparkplatz am Haus ist vorhanden.


Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Horb befindet sich an der ICE-Bahnstrecke von Stuttgart nach Singen. Vom Bahnhof aus gelangen Sie über die Fußgängerbrücken über den Neckar und den Mühlkanal in die Neckarstraße. Dort folgen Sie der Beschilderung "Marktplatz" und erreichen über zahlreiche Treppenstufen (Vorsicht, im Winter teilweise nicht geräumt und nicht gestreut) nach ca. 15 Minuten das Amtgericht.

Über die Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg finden Sie den kürzesten Weg, mittels öffentlicher Verkehrsmittel zu unserem Amtsgericht zu gelangen.



 

 



 

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