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Zum 31.12.2017 wurden die staatlichen Notariate aufgelöst.
Die Grundbuchführung wurde auf 13 grundbuchführende Amtsgerichte übertragen, für den Bezirk des Amtsgerichts Horb ist nun das Amtsgericht - Grundbuchamt Sigmaringen - (http://www.amtsgericht-sigmaringen.de) zuständig.
Beurkundungen werden nun von selbständigen Notarinnen und Notaren (www.notar.de) wahrgenommen.
Die Zuständigkeit für Betreuungssachen im Bezirk des Amtsgerichts Horb ist von den Notariaten Horb und Dornstetten auf das Amtsgericht Horb übergegangen.
Für Nachlasssachen - bisher von den Notariaten Horb und Dornstetten bearbeitet - ist nun das Amtsgericht Freudenstadt (www.agfreudenstadt.de) zuständig.