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Bereitschaftsdienst
Es besteht ein überörtlicher Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Rottweil als Rufbereitschaft. In dringenden Eilfällen,
die eine sofortige Tätigkeit des Gerichtes außerhalb der Kontaktzeiten erfordern, können sie sich an das Polizeirevier
Horb a.N. ( 07451 960) oder an die Polizeidirektion Rottweil wenden, die den Bereitschaftsdienst verständigt.