In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
Datum | Aktenzeichen | Tenor |
---|---|---|
15.07.2025 | 11 SaGa 1/25 | Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 02.04.2025 - 14 Ga 2/25 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. |
15.07.2025 | 11 Sa 14/25 | I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell, vom 16.01.2025 – 7 Ca 328/24 – abgeändert. II. 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 08.05.2024 nicht aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.06.2024 nicht aufgelöst worden ist. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. |
15.07.2025 | 9 Sa 16/25 | I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell vom 15.01.2025 - 8
Ca 232/24 - abgeändert: |
14.07.2025 | 9 TaBV 3/25 | 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 03.06.2025 – 9 BV 20/25 – wird auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 (Betriebsrat) teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert: Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgelegt. 2. Die weitergehende sofortige Beschwerde des beteiligten Betriebsrats wird zurückgewiesen. |
10.07.2025 | 8 Sa 38/24 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 3. September 2024 - 27 Ca 417/23 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
08.07.2025 | 15 Sa 37/24 | I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 21.06.2024 - 10 Ca
1280/23 - abgeändert. |
03.07.2025 | 12 Sa 66/24 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 6. September 2024 - Az. 8 Ca 37/24 - wird
zurückgewiesen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
03.07.2025 | 12 Sa 52/24 | 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13. Juni 2024 - Az. 1 Ca 123/24 - wird
zurückgewiesen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
21.05.2025 | 10 Sa 11/25 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 13. Dezember 2024 - 4 Ca 266/24 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen |