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Datum: 15.07.2025
Aktenzeichen: 11 Sa 14/25
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell, vom 16.01.2025 – 7 Ca 328/24 – abgeändert.
II.
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 08.05.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.06.2024 nicht aufgelöst worden ist.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.