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Datum: 17.07.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 4212/24
Urteil
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.115,96 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 26. November 2024 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21 Prozent und die Beklagte zu 79 Prozent.
4.Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.777,36 Euro.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.